„Andere Länder, andere Sitten“: Griechenland
In unserer Rubrik „Andere Länder, andere Sitten“ blicken wir über den Tellerrand und fragen Menschen aus anderen Ländern bzw. Kulturen, […]
... deshalb Jugendschutz
Kinder und Jugendliche reagieren auf Alkohol empfindlicher als Erwachsene.
Rauschtrinken führt in jungen Jahren schneller zu einer Alkoholvergiftung. Bereits geringe Mengen Alkohol genügen, um das Unfallrisiko zu erhöhen. Es steigt auch die Neigung zu unkontrolliertem Verhalten und Aggression.
... deshalb Jugendgesetz
Es gilt, Kinder und Jugendliche zu schützen: Einerseits durch Gesetze, andererseits durch verantwortungsvolles Handeln.
Die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen ist im Interesse aller. Denn Jugendschutz geht alle an und braucht das Engagement von allen Beteiligten: Jugendlichen, Erziehungsberechtigten, Gewerbetreibenden und deren Angestellten. In der Gastronomie können Zuwiderhandlungen zu hohen Geldstrafen, bis hin zum Entzug der Gewerbeberechtigung, führen.
Dabei gilt
Übrigens: Auch Tabak- und verwandte Erzeugnisse, wie zum Beispiel Zigaretten, E-Zigaretten und Shishas, dürfen nicht an unter 18 -Jährige abgegeben werden. Für sie ist das Rauchen verboten.
… deshalb aktives Handeln
Es geht beim bewussten Umgang mit Jugendlichen und Alkohol in der Gastronomie darum, dass Sie Verantwortung übernehmen.
Gleichzeitig sollen sich die jugendlichen Gäste natürlich bei Ihnen wohlfühlen. Im täglichen Geschäft ist es nicht immer einfach, diesen Spagat zu schaffen. Das Alter von Jugendlichen richtig einzuschätzen, kann schwierig sein. Ebenso der Umgang mit Jugendlichen, denen Sie den Alkohol verweigern.
Die folgenden Anleitungen und Tipps sollen für Sie eine Unterstützung sein, Jugendschutz aktiv zu leben.
Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeiter*innen über den richtigen Umgang mit jugendlichen Gästen. Verwenden Sie diese Broschüre und achten Sie darauf, dass folgende Punkte verstanden wurden:
Stärken Sie Ihren Angestellten den Rücken und bieten Sie an, dass diese sich im Gespräch mit jugendlichen Gästen auf die Geschäftsleitung beziehen können. Folgende Sätze sind dabei hilfreich:
"Sorry, aber hier gilt das Jugendgesetz."
"Wir bekommen Ärger, wenn wir uns nicht an den Jugendschutz halten."
Ersparen Sie sich Diskussionen mit Jugendlichen. Machen Sie sie auf den Jugendschutz aufmerksam und formulieren Sie knapp und sachlich. Je klarer die Botschaft, desto eher wird sie verstanden.
Dabei gilt:
Verlangen Sie einen Lichtbildausweis - denn ohne Altersnachweis gibt es keinen Alkohol. Akzeptieren Sie nur amtliche Lichtbildausweise, wie zum Beispiel Reisepass, Personalausweis oder die speziellen Jugendkarten der Länder. Für die Steiermark gibt es die „checkit.card". Schüler*innen- und Fahrausweise gelten nicht. Das Steiermärkische Jugendgesetz sieht im Übrigen auch vor, dass der Altersnachweis auch mit einem offiziellen digitalen Ausweis erbracht werden kann.
Bei der Kontrolle von Ausweisen sind folgende Sätze hilfreich:
"Wenn du nicht nachweisen kannst, wie alt du bist, darf ich dir keinen Alkohol verkaufen."
"Dieser Ausweis scheint gefälscht zu sein - bitte zeige mir einen anderen. Übrigens: Es ist strafbar, Ausweise - auch Schüler*innenausweise - zu fälschen."
Achten Sie im Umgang mit jugendlichen Gästen darauf, dass sich diese in gewissen Lokalen nicht oder nur eingeschränkt aufhalten dürfen.
Unter 18 Jahren dürfen sich Jugendliche nicht in Lokalen aufhalten, solange dort folgende Aktionen stattfinden:
Jugendliche haben sich an Ausgehzeiten zu halten, wenn sie ohne Begleitung einer Aufsichtsperson unterwegs sind.
Als Aufsichtspersonen gelten Erziehungsberechtigte und Erwachsene, denen die Aufsicht beruflich anvertraut oder von einem*r Erziehungsberechtigten vorübergehend oder auf Dauer übertragen wurde.
Ohne Begleitung durch eine Aufsichtsperson dürfen Kinder und Jugendliche nur begrenzt ausgehen:
So sorgen Sie dafür, dass Jugendliche Gäste rechtzeitig gehen:
Es muss nicht immer Alkohol sein. Bieten Sie attraktive, alkoholfreie Alternativen an. Übrigens: Laut Gewerbeordnung müssen mindestens zwei Sorten kalte alkoholfreie Getränke angeboten werden. Diese dürfen nicht teurer als das günstigste kalte alkoholische Getränk sein. Machen Sie Jugendliche aktiv auf alkoholfreie Alternativen aufmerksam.
Diese Getränke sollen vom Namen her, wie auch visuell, preislich und geschmacklich für Jugendliche ansprechend sein. Bieten Sie auch Wasser an.
Rezepte für köstliche alkoholfreie Getränke finden Sie zum Beispiel unter: mehr-vom-leben.jetzt/rezepte
Jugendliche werden kreativ, wenn es darum geht, Alkohol zu bekommen. Sie bitten andere Personen, für sie zu bestellen oder bringen Alkohol mit, den sie zum Beispiel vor dem Lokal konsumieren.
Sie können folgendes tun:
Grundsätzlich gilt: Jugendliche dürfen durch den erlaubten Alkoholkonsum nicht wesentlich beeinträchtigt sein zum Beispiel: Lallen, schwankender Gang.
Wir empfehlen:
Außerdem gilt: Kein Alkohol an offensichtlich Betrunkene.
Das richtige Getränk für die richtige Person.
Wenn ältere Personen jüngere mit Alkohol versorgen, den diese noch nicht trinken dürfen, verstoßen sie gegen das Jugendgesetz. Weisen Sie darauf hin, dass dieses Verhalten strafbar ist. Wurde der Alkohol bereits bestellt und dann an Jüngere weitergegeben, muss dieser bezahlt werden. Der:die Jüngere darf den Alkohol dennoch nicht trinken. Jüngere Personen dürfen für ältere keine alkoholischen Getränke bestellen, die sie selbst nicht konsumieren dürfen.
Folgende Sätze schaffen Klarheit:
"Ich darf dir keinen Alkohol abgeben – auch wenn er nicht für dich ist. Du bist noch zu jung."
"Sag ihnen, sie müssen den Alkohol selbst bestellen."
Diese und weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Was darf's zu trinken sein?
Möchten Sie eine Druckvariante der Broschüre? Dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Familie der Stadt Graz:
Mag.a Sabine Neubauer
Tel.: +43 316 872-3136
E-Mail: sabine.neubauer@stadt.graz.at
Was darf´s zu trinken sein? – Ein Jugendschutz- Handlungsleitfaden für Gastronomen
Erstellt: 10/2024
Aktualisierung vorgesehen: 2027
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